Auflassungsvormerkung im Grundbuch erklärt Ihr sicherer Weg zum Eigentum

Stellen Sie sich vor, Sie haben nach langer Suche endlich Ihr Traumhaus gefunden. Der Kaufvertrag ist frisch beim Notar unterzeichnet – ein riesiger Schritt! Aber halt, so ganz gehört Ihnen die Immobilie damit noch nicht. Zwischen der Unterschrift und dem finalen Eintrag als Eigentümer im Grundbuch klafft eine zeitliche Lücke. Und genau hier kommt die Auflassungsvormerkung ins Spiel.

Sie ist im Grunde Ihre persönliche, rechtlich verankerte Reservierung für das Grundstück oder die Wohnung. Einmal eingetragen, wirkt sie wie ein unübersehbares „Verkauft“-Schild direkt im Grundbuch und schützt Sie als Käufer. So wird verhindert, dass der Verkäufer das Haus in der Zwischenzeit noch einmal verkauft oder es mit neuen Schulden belastet, bevor Sie offiziell am Ziel sind.

Was eine Auflassungsvormerkung wirklich bedeutet

Der Moment beim Notar ist aufregend, aber der Kaufprozess ist eben ein Prozess. Bis zur endgültigen Umschreibung des Eigentums können Wochen, manchmal sogar Monate vergehen. In dieser Schwebephase sichert die Auflassungsvormerkung Ihren Anspruch ab.

Man kann sie sich wie ein unsichtbares Schutzschild vorstellen, das für jeden sichtbar im Grundbuch verankert ist. Dieser Vermerk nagelt den Verkäufer rechtlich auf den Verkauf an Sie fest. Jede seiner Handlungen, die Ihrem Kauf entgegensteht – zum Beispiel der Versuch, die Immobilie an einen anderen Interessenten zu verkaufen – wird Ihnen gegenüber unwirksam.

Ihr Schutzschild gegen böse Überraschungen

Ohne diesen Mechanismus wären Sie als Käufer einem ziemlichen Risiko ausgesetzt. Was wäre, wenn der Verkäufer in finanzielle Nöte gerät und Gläubiger eine Zwangsvollstreckung einleiten? Oder wenn er kalte Füße bekommt und versucht, die Immobilie doch noch an einen Höherbietenden zu veräußern?

Genau solche Szenarien blockiert die Auflassungsvormerkung im Grundbuch von Anfang an. Sobald der Notar den Antrag beim Grundbuchamt gestellt hat und der Vermerk in der Abteilung II des Grundbuchs eingetragen ist, können Sie durchatmen. Alle späteren Eintragungen, sei es eine neue Hypothek oder ein anderer Käufer, können Ihren Anspruch nicht mehr gefährden.

Die Auflassungsvormerkung ist kein nettes Extra, sondern ein zentraler Schutzmechanismus im deutschen Immobilienrecht (§ 883 BGB). Sie sorgt dafür, dass Ihr Anspruch auf die Immobilie Vorrang vor allen anderen Ansprüchen hat, die nach ihr angemeldet werden.

Ein Muss für Ihre Baufinanzierung

Dieser Schutz ist nicht nur für Sie als Käufer von unschätzbarem Wert, sondern auch für die Bank, die Ihren Traum finanziert. Kein Kreditinstitut, auch nicht die von credXperts vermittelten Partner, wird ein Darlehen über Hunderttausende Euro auszahlen, ohne absolute Gewissheit zu haben.

Für die Bank ist die eingetragene Vormerkung das entscheidende Signal: Der Kauf läuft nach Plan, und der Weg für die Eintragung ihrer eigenen Sicherheit – der Grundschuld – ist frei. Erst wenn dieser Nachweis vorliegt, fließt in der Regel das Geld. Die Auflassungsvormerkung ist damit der Schlüssel, der die Tür zur Finanzierung öffnet und den gesamten Immobilienkauf für alle Beteiligten sicher und planbar macht.

Der Weg zur Eintragung ins Grundbuch Schritt für Schritt

Sobald die Tinte unter dem Kaufvertrag beim Notar trocken ist, beginnt die heiße Phase. Jetzt geht es darum, Ihren Anspruch auf die Immobilie rechtlich festzunageln. Man kann sich das wie eine gut eingespielte Choreografie vorstellen, bei der Ihr Notar Regie führt, damit für Sie als Käufer nichts mehr schiefgehen kann.

Alles startet direkt nach dem Notartermin. Unmittelbar nach der Beurkundung des Kaufvertrags setzt der Notar den entscheidenden Hebel in Bewegung: Er beantragt beim zuständigen Amtsgericht die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Dieser Antrag hat absolute Priorität, denn jede Minute zählt, um die kurze Zeitspanne zu überbrücken, in der Sie theoretisch noch ungeschützt wären.

Der Antrag beim Grundbuchamt

Das Grundbuchamt nimmt den Antrag entgegen und prüft die Dokumente auf Herz und Nieren – also auf ihre formale Korrektheit. Wenn alles passt, wird die Vormerkung in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Das geht oft erstaunlich fix, meist innerhalb weniger Werktage. Von diesem Moment an sind Sie sicher. Ein Doppelverkauf oder nachträglich eingetragene Belastungen durch den Verkäufer sind damit vom Tisch.

Die folgende Grafik zeigt diesen einfachen, aber unglaublich wirksamen Schutzmechanismus – vom Vertrag bis zum gesicherten Anspruch auf Ihr neues Zuhause.

Prozessdiagramm: Schutz durch Vormerkung. Es zeigt Schritte von Vertrag über Vormerkung mit Schild zu einem Haus-Symbol.

Man sieht hier sehr schön, wie die Vormerkung als Schutzschild dient, das direkt nach Vertragsabschluss hochgezogen wird, um Ihnen den Weg ins neue Eigentum zu ebnen.

Von der Vormerkung zur endgültigen Auflassung

Die Eintragung der Vormerkung ist quasi der Startschuss für alles Weitere. Sobald der Notar den frischen Grundbuchauszug mit Ihrer Vormerkung in Händen hält, gibt er Ihnen und Ihrer Bank Bescheid. Genau auf diese Nachricht hat die Bank gewartet.

Der Eintrag der Auflassungsvormerkung ist die zwingende Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Darlehens. Erst mit diesem offiziellen Nachweis hat die Bank die Sicherheit, dass der Kaufpreis fließen kann und der späteren Eintragung ihrer eigenen Grundschuld nichts im Wege steht.

Der ganze Ablauf ist dabei erstaunlich routiniert: Die rund 600 Grundbuchämter in Deutschland bearbeiten jährlich über 500.000 solcher Anträge. Ist die Vormerkung drin, geht es an die Kaufpreiszahlung und die Klärung, dass alle alten Lasten des Verkäufers gelöscht werden. Die Frage, wie lange eine Kreditauszahlung dauert, hängt eng mit diesen Schritten zusammen. Im Schnitt kann man von der Vormerkung bis zur finalen Eigentumsumschreibung, der Auflassung, mit sechs bis acht Wochen rechnen.

Der Prozess gliedert sich dabei in klare Etappen, die wie Zahnräder ineinandergreifen:

  1. Notarielle Beurkundung: Der Kaufvertrag wird für alle Parteien bindend unterschrieben.
  2. Antrag & Eintragung der Vormerkung: Der Notar sorgt umgehend für den Eintrag, der Sie als Käufer absichert.
  3. Mitteilung an die Bank: Der Notar legt der Bank den Nachweis über die erfolgte Vormerkung vor.
  4. Kaufpreiszahlung: Nach Aufforderung durch den Notar überweisen Sie den Kaufpreis.
  5. Eigentumsumschreibung (Auflassung): Sobald das Geld da ist, veranlasst der Notar Ihre endgültige Eintragung als neuer Eigentümer in Abteilung I des Grundbuchs.

Mit diesem letzten Schritt, der Auflassung, ist es geschafft. Die Vormerkung hat ihren Job erledigt und wird nun automatisch wieder gelöscht. Sie sind jetzt ganz offiziell und unanfechtbar der neue Eigentümer Ihrer Traumimmobilie.

Wie die Vormerkung Sie vor teuren Risiken schützt

Die Auflassungsvormerkung ist viel mehr als nur ein trockener, bürokratischer Akt. Stellen Sie sie sich am besten als ein juristisches Schutzschild vor, das genau in der kritischen Phase zwischen der Unterschrift unter dem Kaufvertrag und der endgültigen Umschreibung im Grundbuch hochgezogen wird. Sie bewahrt Sie vor handfesten Risiken, die den Traum vom Eigenheim schnell platzen lassen könnten.

Mal angenommen, Sie haben den Kaufvertrag frisch unterzeichnet, aber die Vormerkung fehlt noch im Grundbuch. Genau dieses Zeitfenster ist eine Gefahrenzone. Was, wenn der Verkäufer plötzlich ein lukrativeres Angebot bekommt und die Immobilie einfach ein zweites Mal verkauft? Ohne Vormerkung würde ein solcher Doppelverkauf unweigerlich in einem teuren und nervenaufreibenden Rechtsstreit enden.

Miniaturhaus, Vorhängeschloss und Dokumente auf einem Tisch, die rechtlichen Schutz für Immobilien symbolisieren.

Schutz vor Doppelverkauf und neuen Schulden

Sobald Ihre Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, können Sie dieses Szenario getrost abhaken. Der Vermerk funktioniert wie ein unüberwindbares Stoppschild für jede weitere Aktion des Verkäufers. Selbst wenn er es versuchen würde, wäre ein zweiter Kaufvertrag Ihnen gegenüber rechtlich schlichtweg wirkungslos. Ihr Anspruch hat ab diesem Moment absoluten Vorrang.

Ein weiteres, nicht zu unterschätzendes Risiko ist die finanzielle Lage des Verkäufers. Gerät dieser nach Vertragsabschluss in Geldnot, könnten seine Gläubiger versuchen, die Immobilie zu pfänden oder eine Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Auch hier springt Ihnen die Vormerkung zur Seite.

Jede Verfügung, die nach der Eintragung der Vormerkung stattfindet und Ihren Anspruch auf das Eigentum gefährden würde – sei es ein weiterer Verkauf, eine neue Hypothek oder eine Pfändung –, ist Ihnen gegenüber rechtlich unwirksam. Sie friert quasi den Zustand des Grundbuchs zum Zeitpunkt Ihres Kaufs ein.

Die Sicherheit für Ihre Finanzierung

Genau deshalb ist dieser Schritt für Banken und Finanzierungspartner, wie die von credXperts vermittelten, absolut unverzichtbar. Für ein Kreditinstitut ist die Auszahlung eines Darlehens über mehrere Hunderttausend Euro eine massive Investition. Die Bank braucht die Gewissheit, dass ihr Geld auch wirklich für den vereinbarten Zweck genutzt wird und die Grundschuld, die als Sicherheit dient, am Ende auch an der richtigen Stelle im Grundbuch eingetragen werden kann.

Diese Sicherheit schafft erst die Vormerkung. Sie ist der offizielle Beleg dafür, dass der Weg für Sie als neuen Eigentümer frei ist und keine versteckten Gefahren den Prozess torpedieren können. Die Vormerkung schützt also nicht nur Ihr Geld, sondern auch das der Bank. Ausführliche Informationen zum Thema Kreditabsicherung und welche Möglichkeiten es gibt, haben wir übrigens in einem eigenen Ratgeber für Sie aufbereitet.

Die Vormerkung verhindert also effektiv folgende Albtraumszenarien:

  • Der Doppelverkauf: Der Verkäufer versucht, die Immobilie trotz Ihres Vertrags an einen Höherbietenden zu verkaufen.
  • Die Insolvenz des Verkäufers: Ein Insolvenzverwalter könnte die Immobilie zur Insolvenzmasse ziehen wollen, um die Gläubiger auszuzahlen.
  • Nachträgliche Belastungen: Der Verkäufer nimmt nach Ihrem Vertragsabschluss noch schnell eine neue Hypothek auf die Immobilie auf.
  • Pfändungen durch Gläubiger: Dritte leiten eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück ein, um Schulden des Verkäufers einzutreiben.

Ohne die Auflassungsvormerkung wären Sie diesen Risiken schutzlos ausgeliefert. Sie ist daher keine nette Zusatzleistung, sondern das Fundament für einen sicheren und planbaren Immobilienkauf.

Die Kosten für Notar und Grundbuchamt verständlich aufgeschlüsselt

Der Schutz, den Ihnen die Auflassungsvormerkung bietet, ist Gold wert – aber natürlich nicht ganz umsonst. Die gute Nachricht vorweg: Die Kosten sind klar geregelt und im Vergleich zum Kaufpreis Ihrer Immobilie absolut überschaubar. Wenn Sie diese Gebühren von Anfang an kennen, können Sie Ihre Kaufnebenkosten sauber kalkulieren und vermeiden unschöne Überraschungen bei der Endabrechnung.

Wonach richten sich die Gebühren?

Die Grundlage für die Berechnung ist immer das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dreh- und Angelpunkt für die Höhe der Gebühren ist dabei stets der Kaufpreis Ihrer Immobilie. Für die Eintragung der Auflassungsvormerkung fällt eine sogenannte 0,5-fache Gebühr an.

Stellen Sie es sich so vor: Die endgültige Eigentumsumschreibung (die Auflassung) kostet eine volle Gebühr (1,0-fach). Die Vormerkung als vorläufige Sicherung kostet logischerweise nur die Hälfte davon.

Beispielrechnung der Kosten bei einem Kaufpreis von 400.000 €

Machen wir es konkret. Angenommen, Sie kaufen eine Immobilie für 400.000 €. Wie schlagen sich die Kosten für die Vormerkung dann in der Praxis nieder?

Sowohl das Grundbuchamt als auch der Notar werden für ihre Arbeit tätig und berechnen dafür jeweils die besagte 0,5-fache Gebühr.

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Kosten zusammensetzen, um Ihnen ein klares Bild zu geben.

Beispielrechnung der Kosten bei einem Kaufpreis von 400.000 €
Diese Tabelle zeigt eine beispielhafte Aufschlüsselung der Notar- und Grundbuchkosten für die Eintragung und Löschung der Auflassungsvormerkung im Verhältnis zu den Gesamtkosten.

Posten Gebührensatz (GNotKG) Kosten in Euro (€)
Notar für die Beurkundung 0,5-fache Gebühr ca. 435 €
Grundbuchamt für die Eintragung 0,5-fache Gebühr ca. 435 €
Gesamtkosten für Eintragung ca. 870 €

In diesem Fall müssen Sie also mit Kosten von rund 870 € für die Eintragung der Auflassungsvormerkung rechnen. Eine absolut sinnvolle Investition, wenn man bedenkt, welches finanzielle Risiko sie absichert.

Wichtig zu wissen: Sobald Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch stehen, hat die Vormerkung ihren Zweck erfüllt und wird wieder gelöscht. Für diese Löschung fallen ebenfalls noch einmal geringe Gebühren an, die aber meist unter 100 Euro liegen.

Betrachtet man das große Ganze, ist diese Vormerkung ein unverzichtbarer Baustein, gerade wenn Sie finanzieren. Der Schutz, den Sie als Käufer dadurch genießen, ist den überschaubaren Aufwand absolut wert. Mehr über die rechtlichen Details und Hintergründe erfahren Sie in diesem detaillierten Ratgeber zur Auflassungsvormerkung auf heid-immobilienbewertung.de.

Vergessen Sie nicht: Diese Kosten sind ein fester Teil der Kaufnebenkosten und sollten von Anfang an in Ihrer Finanzplanung berücksichtigt werden. Eine solide Budgetplanung ist das A und O. Nutzen Sie dafür doch einfach unseren praktischen Budgetrechner von credXperts, um alle Posten im Blick zu behalten und Ihre Finanzierung auf sichere Beine zu stellen.

Warum Ihre Bank die Auflassungsvormerkung verlangt

Sie haben es fast geschafft, die Zusage für Ihre Immobilienfinanzierung liegt vor. Doch bevor der grosse Geldbetrag fliesst, fordert die Bank noch ein entscheidendes Dokument an: den Grundbuchauszug mit Ihrer frisch eingetragenen Auflassungsvormerkung. Das ist keine blosse Formalität, sondern die absolute Grundvoraussetzung dafür, dass die Bank den Darlehenshahn überhaupt aufdreht.

Für die Bank geht es bei einem Immobilienkredit schliesslich um eine riesige Investition, oft um Hunderttausende von Euro. Als Sicherheit für dieses Geld verlangt sie die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch. Diese Grundschuld gibt ihr das Recht, die Immobilie im schlimmsten Fall zu verwerten. Aber diese Sicherheit ist nur dann etwas wert, wenn sie an der richtigen Stelle im Grundbuch steht und nicht plötzlich von anderen Ansprüchen überholt wird.

Geschäftsmann liest Dokumente am Schreibtisch mit Laptop; grünes Banner zeigt 'Bank Reshirts Vormerkung'.

Und genau hier wird die Vormerkung zum entscheidenden Puzzleteil. Sie funktioniert wie ein „Reserviert“-Schild für Sie im Grundbuch und friert den aktuellen Zustand quasi ein.

Die Vormerkung als grünes Licht für die Auszahlung

Solange diese Vormerkung nicht im Grundbuch steht, schwebt für die Bank ein unkalkulierbares Risiko im Raum. Was wäre, wenn der Verkäufer es sich anders überlegt und die Immobilie an einen Höherbietenden verkauft? Oder wenn er schnell noch neue Schulden macht und diese auf die Immobilie eintragen lässt? Die Grundschuld der Bank wäre dann plötzlich viel weniger wert oder im schlimmsten Fall sogar nutzlos.

Die eingetragene Auflassungsvormerkung schiebt all diesen Risiken einen Riegel vor. Für Ihre Bank ist sie das offizielle Signal, dass der Deal auf sicheren Schienen läuft. Im Klartext bedeutet das:

  • Ihr Anspruch ist zementiert: Niemand kann Ihnen die Immobilie mehr vor der Nase wegschnappen.
  • Keine neuen Lasten mehr: Der Verkäufer kann das Grundbuch nicht mehr mit neuen Schulden belasten, die den Wert Ihrer Sicherheit schmälern würden.
  • Der Weg ist frei: Die Grundschuld für die Bank kann nun sicher an der vereinbarten Rangstelle eingetragen werden.

Erst wenn der Notar der Bank den brandaktuellen Grundbuchauszug mit Ihrer Vormerkung vorlegt, gibt diese grünes Licht und überweist den Kaufpreis.

Man kann sagen: Die Auflassungsvormerkung ist nicht nur Ihr persönliches Schutzschild, sondern auch der Schlüssel, der den Tresor der Bank für Ihre Finanzierung öffnet. Ohne ihn fliesst kein Cent.

Den Prozess optimal steuern

Das Ganze zeigt, wie entscheidend ein perfektes Timing zwischen Notar, Grundbuchamt und Bank ist. Hier macht sich eine professionelle Begleitung wirklich bezahlt. Die Auflassungsvormerkung ist ein unverzichtbarer Schutzmechanismus, der nach § 883 BGB direkt nach dem Notartermin in Abteilung II des Grundbuchs landet. Jedes Jahr gibt es in Deutschland über 500.000 solcher Vormerkungen. Die Phase bis zur endgültigen Umschreibung des Eigentums dauert im Schnitt sechs bis acht Wochen – eine Zeit, in der die Vormerkung alle Beteiligten absichert, während Verkäufer alte Lasten löschen und Käufer die Finanzierung finalisieren.

Wir bei credXperts kennen dieses Zusammenspiel aus dem Effeff. Wir helfen Ihnen nicht nur, schnell die passende Finanzierung zu finden, sondern behalten den gesamten Prozess im Blick. Wir sorgen dafür, dass Ihr Darlehen perfekt auf die Abläufe beim Grundbuchamt abgestimmt ist. So meistern Sie die kritische Zeit zwischen Unterschrift und Geldeingang ohne Stress und Verzögerungen. Denn ein gut geplanter Immobilienkredit berücksichtigt genau diese praktischen Hürden von Anfang an.

Antworten auf die häufigsten Fragen

Der Weg ins eigene Zuhause ist oft mit neuen Begriffen und unbekannten Abläufen gepflastert. Die Auflassungsvormerkung im Grundbuch ist dabei ein zentraler Baustein – und einer, der verständlicherweise oft Fragen aufwirft. Hier bringen wir die wichtigsten Punkte auf den Tisch, um letzte Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen.

Dieser Abschnitt soll Ihr Wissen festigen und Ihnen die nötige Sicherheit für die nächsten Schritte geben. Sehen Sie es als eine Art letzten Wissens-Check, bevor Sie den Kaufvertrag unter Dach und Fach bringen.

Wie lange ist die Vormerkung gültig?

Stellen Sie sich die Auflassungsvormerkung als einen temporären Platzhalter vor. Ihre Aufgabe ist klar definiert: Sie sichert Ihren Anspruch auf die Immobilie, bis alle Bedingungen aus dem Kaufvertrag erfüllt sind.

Ihre Gültigkeit endet nicht nach einer bestimmten Frist, sondern genau in dem Moment, in dem ihr Zweck erfüllt ist. Das passiert, sobald Sie nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises als neuer Eigentümer in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen werden. Mit dieser endgültigen Eigentumsumschreibung, der sogenannten Auflassung, wird die Vormerkung dann automatisch gelöscht. In der Praxis dauert dieser gesamte Prozess von der Eintragung der Vormerkung bis zur Umschreibung im Schnitt sechs bis acht Wochen.

Die Vormerkung erlischt nicht durch Zeitablauf, sondern erst mit der Erfüllung ihres Zwecks. Sie bleibt so lange bestehen, wie es für Ihren lückenlosen Schutz als Käufer nötig ist.

Ist die Auflassungsvormerkung wirklich immer nötig?

Die Antwort ist ein klares und unmissverständliches Ja. Beim heutigen Immobilienkauf ist ein Verzicht auf diesen fundamentalen Schutzmechanismus praktisch undenkbar geworden.

Kein seriöser Notar würde Ihnen raten, darauf zu verzichten, und vor allem würde keine Bank eine Finanzierung ohne die Sicherheit der eingetragenen Vormerkung freigeben. Für Sie als Käufer würde ein Verzicht ein unkalkulierbares finanzielles Risiko bedeuten, das niemand eingehen sollte. Diese Vormerkung ist das Fundament für einen sicheren Transfer von Hunderttausenden von Euro.

Was passiert, wenn der Immobilienkauf scheitert?

Auch wenn es selten vorkommt – manchmal scheitert ein Kaufvertrag, zum Beispiel weil die Finanzierung in letzter Minute doch nicht zustande kommt. In einem solchen Fall muss die zu Ihren Gunsten eingetragene Vormerkung natürlich wieder aus dem Grundbuch entfernt werden. Schließlich soll der Verkäufer die Immobilie ja wieder frei anbieten können.

Für diese Löschung ist Ihre Zustimmung als Begünstigter der Vormerkung notwendig. Aber keine Sorge, Notare sichern diesen Fall clever und standardmäßig ab:

  • Löschungsbewilligung im Vertrag: Schon im Kaufvertrag wird eine Klausel verankert, mit der Sie dem Verkäufer unter klar definierten Bedingungen (wie der Nichtzahlung des Kaufpreises) die Erlaubnis zur Löschung erteilen.
  • Treuhänderische Verwahrung: Der Notar verwahrt diese Löschungsbewilligung treuhänderisch. Er darf sie nur dann einsetzen, wenn der Kauf tatsächlich und nachweislich scheitert.

Dieser Mechanismus schützt beide Seiten fair. Er stellt sicher, dass der Verkäufer nicht blockiert wird, falls Sie Ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen können. Weiterführende Informationen zu diesem und anderen Themen finden Sie auch in unserer Sektion häufige Fragen und Antworten, die viele weitere Aspekte des Immobilienkaufs beleuchtet.


Sie sehen, der Immobilienkauf ist ein gut durchdachter Prozess, bei dem jeder Schritt seine Berechtigung hat. Mit einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite wird der Weg zum Eigenheim sicher und gut planbar. Die Finanzierungsexperten von credXperts AG begleiten Sie von der ersten Budgetplanung bis zur finalen Auszahlung. Finden Sie jetzt Ihre optimale Finanzierungslösung auf www.credxperts.de.

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