Renovierungskredit: Haus und Wohnung modernisieren und clever finanzieren

Kurzantwort: Ein Renovierungskredit ist in Deutschland meist ein Ratenkredit mit Verwendungszweck „Modernisierung“ – ohne Grundbucheintrag, ohne Notar und mit Auszahlung innerhalb weniger Tage. Für energetische Maßnahmen wie Heizung, Dämmung oder Fenster sollten Sie zusätzlich Förderprogramme von KfW und BAFA prüfen, für sehr hohe Summen kann eine Aufstockung der Baufinanzierung günstiger sein.

  • Beispiel: 25.000 € über 84 Monate bei 6,5 % Sollzins = 371,24 € im Monat
  • Handwerkerlohn ist steuerlich begünstigt: 20 %, höchstens 1.200 € pro Jahr (§ 35a EStG)
  • Förderanträge immer vor der Auftragsvergabe stellen – sonst entfällt der Anspruch
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Die vier Wege, eine Renovierung zu finanzieren

FinanzierungGeeignet fürVorteileNachteile
Renovierungskredit (Ratenkredit)Bad, Küche, Boden, Fenster, kleinere Sanierungenkein Grundbuch, kein Notar, schnelle Auszahlung, auch für MieterZins höher als bei grundbuchbesicherten Darlehen
KfW-Förderkreditenergetische Sanierung, Heizungstausch, EffizienzhausFörderzins, teils TilgungszuschüsseAntrag vor Vorhabenbeginn, Energieeffizienz-Experte oft Pflicht
Baufinanzierung aufstocken / Nachrangdarlehengroße Umbauten, Kernsanierungmeist günstigster Zins durch GrundschuldNotar- und Grundbuchkosten, längere Bearbeitung
Bausparvertragplanbare Maßnahmen in einigen Jahrenfester Darlehenszins nach ZuteilungAnsparphase, Abschlussgebühr

Der Dispokredit ist für Renovierungen keine Option: Er ist deutlich teurer als ein Ratenkredit und führt schnell in eine Dauerbelastung. Wie Sie einen bereits ausgeschöpften Dispo ablösen, lesen Sie im Ratgeber Dispokredit umschulden.

Rechenbeispiel: 25.000 € für die Badsanierung

Familie M. lässt Bad und Gäste-WC sanieren. Laut Handwerkerangeboten kostet das 25.000 €, davon 6.000 € Arbeitslohn. Finanziert wird über einen Renovierungskredit mit einem Beispiel-Sollzins von 6,5 % p. a. (effektiver Jahreszins 6,70 %):

LaufzeitMonatsrateSumme aller RatenZinskosten
60 Monate489,15 €29.349,22 €4.349,22 €
84 Monate371,24 €31.183,82 €6.183,82 €
120 Monate283,87 €34.064,39 €9.064,39 €

Berechnet mit der Annuitätenformel: Rate = K × i × (1 + i)n ÷ ((1 + i)n − 1), i = 6,5 % ÷ 12. Beispielzins, kein Angebot – Ihr Zins hängt von Bonität und Laufzeit ab.

Steuerbonus einrechnen: Auf die 6.000 € Arbeitslohn gewährt das Finanzamt 20 % Steuerermäßigung, also 1.200 € – genau der Höchstbetrag pro Jahr nach § 35a EStG. Wer die Erstattung als Sondertilgung nutzt, verkürzt die Laufzeit. Bei größeren Projekten kann es sich lohnen, Maßnahmen auf zwei Kalenderjahre zu verteilen, um den Bonus zweimal zu nutzen.

Energetisch sanieren: Förderung und Steuer zuerst prüfen

Bei Heizung, Dämmung, Fenstern oder Lüftung gibt es in Deutschland zwei Förderwege, die Sie vor der Kreditaufnahme kennen sollten:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Zuschüsse über BAFA bzw. KfW und ergänzende Förderkredite der KfW. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Da sich Programme und Konditionen regelmäßig ändern, prüfen Sie den aktuellen Stand direkt bei KfW und BAFA.
  • Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (§ 35c EStG): Für selbst genutztes Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist, können 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer abgezogen werden, höchstens 40.000 € je Objekt. Für dieselbe Maßnahme ist das nicht mit Fördermitteln kombinierbar.

In der Praxis wird oft kombiniert: Förderung für den energetischen Teil, Renovierungskredit für den Rest wie Bad oder Innenausbau. Ein Beispiel für diese Kombination zeigt unser Ratgeber zur Wärmepumpen-Finanzierung.

Checkliste: So gehen Sie bei der Renovierungsfinanzierung vor

  1. Kosten ermitteln: Mindestens zwei bis drei schriftliche Handwerkerangebote einholen und einen Puffer für Unvorhergesehenes einplanen – gerade bei Altbauten tauchen häufig zusätzliche Arbeiten auf.
  2. Förderung klären: Bei energetischen Maßnahmen Förderantrag stellen, bevor Sie einen Auftrag unterschreiben.
  3. Finanzierungsweg wählen: Bis zu einem mittleren fünfstelligen Betrag ist der Renovierungskredit meist der schnellste Weg; bei sehr hohen Summen die Baufinanzierung prüfen.
  4. Budget rechnen: Die Rate muss neben bestehenden Verpflichtungen dauerhaft tragbar sein.
  5. Angebote SCHUFA-neutral vergleichen: Den Verwendungszweck „Modernisierung“ angeben – zweckgebundene Kredite sind oft günstiger.
  6. Per Überweisung bezahlen und Rechnungen aufbewahren: Der Steuerbonus nach § 35a EStG gilt nur bei Rechnung und unbarer Zahlung; Arbeitslohn muss auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sein.

Renovierungskredit für Mieter und Eigentümer

Einen Ratenkredit für die Renovierung können auch Mieter aufnehmen, etwa für neuen Bodenbelag, eine Küche oder Malerarbeiten beim Einzug – ein Grundbuch wird nicht benötigt. Bauliche Veränderungen sollten Mieter vorher mit dem Vermieter schriftlich abstimmen. Eigentümer einer Eigentumswohnung brauchen für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum einen Beschluss der Eigentümerversammlung; Arbeiten innerhalb der eigenen Wohnung sind meist ohne Beschluss möglich.

Für die neue Küche lohnt ein Blick auf unseren Vergleich Küche finanzieren: Ratenkredit oder 0-%-Finanzierung. Wer bereits einen Ratenkredit laufen hat, kann alternativ eine Aufstockung prüfen.

Was Banken beim Renovierungskredit prüfen

  • regelmäßiges Einkommen und eine positive Haushaltsrechnung
  • SCHUFA-Auskunft ohne harte Negativmerkmale
  • bei höheren Beträgen teilweise Kostenvoranschläge oder Rechnungen als Nachweis des Verwendungszwecks
  • bei grundbuchbesicherten Darlehen zusätzlich Wert und Beleihungsauslauf der Immobilie

Ihre Rechte als Kreditnehmer: 14 Tage Widerrufsrecht (§ 495 BGB), vorzeitige Rückzahlung jederzeit (§ 500 Abs. 2 BGB), Vorfälligkeitsentschädigung bei Ratenkrediten höchstens 1 % bzw. 0,5 % bei weniger als einem Jahr Restlaufzeit (§ 502 BGB). Seriöse Anbieter verlangen keine Vorkosten.

Häufige Fragen zum Renovierungskredit

Was ist der Unterschied zwischen Renovierungskredit und Modernisierungskredit?

Im Alltag werden beide Begriffe gleich verwendet. Gemeint ist ein Ratenkredit für Umbau, Sanierung oder Renovierung, der ohne Eintrag ins Grundbuch vergeben wird.

Brauche ich für einen Renovierungskredit einen Grundbucheintrag?

Nein. Klassische Renovierungskredite sind Ratenkredite ohne Grundschuld. Erst bei sehr hohen Beträgen verlangen Banken üblicherweise eine Grundschuld, dafür ist der Zins dann meist niedriger.

Wie hoch ist die Rate für 25.000 € Renovierungskredit?

Bei einem Beispiel-Sollzins von 6,5 % beträgt die Rate 489,15 € bei 60 Monaten, 371,24 € bei 84 Monaten und 283,87 € bei 120 Monaten.

Kann ich KfW-Förderung und Ratenkredit kombinieren?

Ja. Häufig wird der energetische Teil über Fördermittel und der übrige Teil über einen Ratenkredit finanziert. Wichtig ist, den Förderantrag vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Kann ich Renovierungskosten von der Steuer absetzen?

Bei selbst genutztem oder gemietetem Wohnraum sind 20 % des Arbeitslohns von Handwerkern absetzbar, höchstens 1.200 € pro Jahr. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung.

Bekomme ich einen Renovierungskredit auch als Mieter?

Ja. Da kein Grundbucheintrag nötig ist, können auch Mieter einen Renovierungskredit aufnehmen. Bauliche Veränderungen sollten vorher mit dem Vermieter abgestimmt werden.

Wie schnell ist das Geld da?

Bei einem Ratenkredit mit digitaler Legitimation meist innerhalb weniger Werktage. Förderkredite und grundbuchbesicherte Darlehen brauchen deutlich länger.

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